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COMITAS EVENTS

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltungen der Comitas Management GmbH enthalten (A) Nutzungsbedingungen und (B) Verkaufsbedingungen für das gesamte Onlineangebot von www.foodfestivalgraz.at sowie www.comitas-events.at und regeln die Rechte und Pflichten der Ticketkäufer und des Vermarkters und Rechteinhabers des FOOD FESTIVAL GRAZ – der Comitas Management GmbH, Andritzer Reichsstraße 8, 8045 Graz und (A) Nutzungsbedingungen


I. Nutzung dieser Internetseite
Die foodfestivalgraz.at sowie die comitas-events.at Websites wurden nach bestem Wissen erstellt und gewissenhaft getestet. Dennoch kann keine Haftung übernommen werden, dass die Funktionen der Websites fehlerlos sind, dass Fehler behoben werden, oder dass die Websites bzw. der jeweilige Server frei von Viren oder anderen schädigenden Programmen, Funktionen o.ä. ist. Der Zugang und die Benutzung der Inhalte der Websites geschehen unter der alleinigen Verantwortung des Benutzers.

Verweise auf andere Internetseiten und Inhalte von verwiesenen Seiten sind ausdrücklich kein Bestandteil der oben genannten Websites. Jedwede Gewährleistung oder Haftung für sämtliche Bestandteile verwiesener Seiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Comitas Management GmbH (in Folge Comitas genannt) distanziert sich ausdrücklich von etwaig rechtswidrigen Inhalten verwiesener Seiten und ist für Inhalte wie auch Funktionen dieser nicht verantwortlich. Die Verbindung zu solchen Websites erfolgt auf eigenes Risiko
des Benutzers.

II. Inhalte

Inhalte, die auf der foodfestivalgraz.at sowie auf der comitas-events.at Website
angeboten werden, dürfen ausschließlich zu gewöhnlichen Browsing – Zwecken im
privaten und nicht kommerziellen Bereich genutzt werden. Unberechtigte Änderungen oder anderweitiger Gebrauch jeglicher Inhalte stellen eine Urheberrechtsverletzung dar und sind untersagt. Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Inhalten, insbesondere von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung von Comitas.

III. Geistiges Eigentum


Die FOOD FESTIVAL GRAZ Logos und das Design sowie alle anderen Marken, Logos und Bilder auf dieser Internetseite sind als eingetragene oder benutzte Marken, von Comitas und ihren Geschäftspartnern geschützt. Jegliche Verwendung und Veröffentlichung sowie Verbreitung des Website Inhaltes ist untersagt und bedarf auf jeden Fall der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Comitas.


(B) Verkaufsbedingungen


Der Ticketkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher erkennt die AGB als Grundlage für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung an. Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


I. Vertragsabschluss / Ticketkauf


Die Buchung eines oder mehrerer Tickets kann online über die www.foodfestivalgraz.at bzw. über www.comitas-events.at Website erfolgen. Unter Zugrundelegung dieser AGB kommt ein Veranstaltungsbesuchsvertrag zustande. Durch Übertragung der Tickets an eine andere Person, gehen auch die hier angeführten AGB auf diese dritte Person über.
Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte finden auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von terminierten Freizeitveranstaltungen keine Anwendung. Der Teilnehmer hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

II. Vertragsparteien


Comitas ist nicht selber ausführender Veranstalter der angebotenen Events. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter bzw. Gastgeber (Gastronomen, Institution, Caterer etc.) durchgeführt. Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Ticketinhaber und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Gastgeber zustande. Dafür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Diese treten neben die hier angeführten AGB. Wer der jeweilige Veranstalter ist, wird während des Bestellvorgangs angezeigt bzw. ist vor Ticketkauf dem Programm dieser Website zu entnehmen. Comitas vertreibt Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler,
es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Comitas trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Veranstalters/Anbieters. Dies bedeutet ferner, dass Comitas weder die Ticketpreise noch die Zuteilung der Steh- / und Sitzplätze festlegt und vornimmt.
Die Bestimmungen der Veranstalter gestatten es Comitas auch nicht, Tickets
umzutauschen oder zurückzunehmen, sobald diese gekauft worden sind. Ebenso ist es Comitas nicht gestattet, die Kosten für verlorengegangene, gestohlene, beschädigte oder zerstörte Tickets zu erstatten. Der Käufer hat die Tickets nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren. Jedes ausgestellte Ticket unterliegt den Bestimmungen und Regeln des Veranstalters. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden verursacht oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte verstößt, berechtigt den Veranstalter, den Veranstaltungsbesucher des Veranstaltungsorts zu verweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Eintritt zu verweigern, sollte der Gast einer
der Bestimmungen und Regeln des Veranstalters nicht einhalten
Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Käufer Comitas daher ausschließlich mit der Abwicklung des Ticketerwerbs einschließlich der Zustellung der Tickets.

III. Ticketpreise und Bezahlung

Die Preise für die jeweiligen Tickets sind direkt der foodfestivalgraz.at bzw. der comitas-events.at– Website zu entnehmen. In den ausgewiesenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Zahlung ist sofort nach Bestellung fällig. Beim Kauf werden Gebühren für die ausgewählte Zahlungsart erhoben. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Zustellung der Tickets erfolgt an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse nach Vertragsabschluss und erfolgreich durchgeführter Bezahlung. Sollte der Käufer seine Tickets nicht innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss erhalten haben, muss dieser Comitas Management GmbH sofort schriftlich unter office@comitas-events.at
kontaktieren. Reklamationen wegen nicht zugestellter Tickets, für die an Comitas Management GmbH keine rechtzeitige Meldung ergeht, können nicht berücksichtigt
werden. Es liegt außerdem in der Verantwortung des Käufers, die Angaben auf den
Tickets direkt nach Erhalt zu überprüfen. Eine spätere Korrektur von Fehlern ist nicht immer möglich.


IV. Tickets

Die bestellten Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home-Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden. Das Kopieren, Verändern oder Abändern von Tickets ist nicht erlaubt. Alle Tickets (print@home sowie Mobile Tickets) werden am Eingang der Veranstaltungsstätte geprüft. Bei Verdacht auf kopierte Tickets (insbesondere bei print@home Tickets) und Nicht-Übereinstimmung mit der für den Veranstaltungstag ausgewiesenen Gästeliste, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises.


V. Leistungen


Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Ticketinhaber als Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt und ein Ticket vorweist. Der Ticketpreis beinhaltet die auf der Website angeführten Leistungen entsprechend der jeweiligen Veranstaltung.
Die gastronomischen Leistungen werden vom jeweiligen Veranstaltungsort erbracht,
welcher auch für die Qualität der Speisen und Getränke verantwortlich ist. Menüs gelten nach der Zusammenstellung der Veranstaltungsstätte ohne Zusatzleistungen, wie Getränke, Rauchwaren usw., die der Teilnehmer selbst auf eigene Rechnung zusätzlich bestellt und vor Ort zu bezahlen hat. Die im Internet veröffentlichten Veranstaltungsdetails (Gastköche, Menüs etc.) sind ohne Gewähr und können aus wichtigem Grund auch kurzfristig abgeändert werden.
Die Sitzplätze werden nach Bestellungseingang vergeben. Ein Anspruch auf einen
bestimmten Platz besteht nicht. Der Ticketinhaber hat kein Recht auf einen
„vorreservierten“ Platz. Insbesondere, wenn er nach Beginn der Veranstaltung eintrifft, kann ihm vom Veranstalter ein Ersatzplatz zugewiesen werden.

Der Ticketkäufer hat keinen Anspruch auf unvergütete Sonderwünsche oder alternative Menüs. Die Menüs der Gastgeber werden vorab zusammengestellt. Bei Allergien, Unverträglichkeiten oder alternativen Ernährungsformen (glutenfrei, laktosefrei, vegan, vegetarisch etc.) muss der Gastgeber direkt vor dem Ticketkauf, aber zumindest vor der Veranstaltung, darauf hingewiesen werden. Vor Ort kann nicht mehr reagiert werden.


VI. Umbuchungen und Änderungen


Die Tickets sind generell übertragbar. Sollte das Ticket an eine dritte Person übertragen werden, ist die Namensänderung direkt an das Office des jeweiligen Veranstaltungsortes bzw. Gastgebers zu melden. Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass Tickets nicht zurückgegeben werden können. Umbuchungen auf einen anderen Veranstaltungstermin sind in Einzelfällen möglich, obliegen aber dem Entgegenkommen des Veranstaltungsbetreibers. Kurzfristige Umbuchungen sind auf Anfrage mit Zustimmung möglich, können jedoch nicht garantiert werden.


VII. Programmänderungen


Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind. Programmänderungen sind insbesondere möglich, wenn ein engagierter Gastkoch ausfällt, weil er etwa erkrankt ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, oder wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter-und Naturverhältnisse) dies erfordern. In diesem Fall wird dafür Sorge getragen, dass die Veranstaltung mit einem gleichwertigen Gastkoch, Menü, Programm etc. erfolgt. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Veranstaltungsbeginns in besonderen Fällen möglich sind und den Ticketerwerber nicht
dazu berechtigen, das Ticket zurückzugeben. Es obliegt dem Besucher sich am
Veranstaltungstag über allfällige Änderungen durch öffentliche Kanäle (Tageszeitungen, Internet etc.) oder der Veranstaltungsstätte selbst zu informieren.


VIII. Rücktritt durch den Veranstalter


Sollte eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund abgesagt werden müssen, zahlt der Veranstalter den bereits bezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück. Aus der Absage resultierende Umbuchungen und Rückerstattungen werden kostenlos vorgenommen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Verschiebung des
Veranstaltungstermins bleibt das Ticket für den Ersatztermin dieser Veranstaltung gültig.

Allerdings steht dem Ticketkäufer im Falle der Verschiebung der Veranstaltung das
gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, dieses Rücktrittsrecht spätestens 1 Woche vor dem Ersatztermin gegenüber dem Ticketportal schriftlich an office@comitas-events.at geltend zu machen.


IX. Weiterverkauf von Tickets

Der Weiterverkauf des Tickets – insbesondere über sogenannte Sekundärticketanbieter ist nicht gestattet, soweit mit dem Verkauf ein Gewinn erzielt wird, der 25% des Kaufpreises des Tickets übersteigt. Sollte ein nichtgenehmigter Kauf festgestellt werden, verliert das Ticket sofort seine Gültigkeit.


X. Zustimmungserklärung zur Datenverwendung


Der Ticketkäufer ermächtigt mit seiner Bestellung Comitas Management GmbH, die von ihm beim Bestellvorgang angegebenen personenbezogenen Daten (wie insbesondere Name, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zum Zwecke des Versandes, Buchhaltung, Mahnwesens, Kundenbetreuung, Beratung sowie für Zwecke der Marktbeobachtung, Optimierung des Vertriebssystems, der Werbemaßnahmen sowie für die Kundenkartei elektronisch zu speichern und zu verarbeiten, sowie an die für die Ausführung der gebuchten Veranstaltungen zuständigen Gastgeber und an die Zahlungsdienstleister entsprechend der vom Ticketkäufer gewünschten Zahlungsart weiterzugeben. Die Daten des Ticketkäufers werden keinesfalls für Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur an Dienstleistungserbringer, die von uns mit der Abwicklung der angeführten Verwendungszwecke beauftragt werden.


XI. Fotografie, Videos


Der Inhaber des Tickets erklärt sich damit einverstanden, dass alle in Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von ihm gemachten Fotos, Videos, Tonaufzeichnungen ... uneingeschränkt und ohne Anspruch auf ein Honorar veröffentlicht werden dürfen. Der Ticketkäufer ist verantwortlich, dass er seine Begleitpersonen von diesem Passus unterrichtet und Comitas Management GmbH schad- & klaglos hält.


XII. Rechtliches

Festgehalten wird, dass das Vertragsverhältnis zu den jeweiligen Veranstaltungen
ausschließlich zwischen dem Veranstaltungsbetreiber bzw. Gastgeber einerseits und dem Ticketinhaber andererseits zu Stande kommt, und dass Comitas Management GmbH ausschließlich als Vermittler agiert. Allfällige Ansprüche auf Vertragserfüllung sind daher zwischen dem ausführenden Veranstalter und dem Gast zu erbringen, allfällige Ansprüche aus dessen Nichterbringung, Haftung aller Art, Gewährleistung etc. betreffen keinesfalls Comitas Management GmbH. Für Schäden, die den Gästen im Zuge der Veranstaltung entstehen, haftet ausschließlich der Gastgeber. Der Gastgeber alleine ist verantwortlich
und hat sich dazu schriftlich durch einen Vertrag verpflichtet, alle einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen einzuhalten (Gewerberecht, Konsumentenschutz, rechtliche Bestimmungen, etc.), und Comitas Management GmbH im Falle der unerwarteten Inanspruchnahme seitens eines Gastes für dessen/ deren Ansprüche voll umfänglich schad- und klaglos zu halten.


XIII. Salvatorische Klausel


Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser
Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.


XIV. Gerichtsstand


Es gelten die Bestimmungen Österreichischen Rechts.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ticketbestellung, dem Ticketkauf und dem Besuch der Veranstaltung gilt Graz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 17.04.2024

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter office@comitas-events.at persönlich zur Verfügung.